Rechtsprechung
BGH, 13.03.2013 - XII ZB 398/12 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1889 Abs 2 S 1 BGB, § 1889 Abs 2 S 2 BGB, § 1897 Abs 2 S 1 BGB, § 1915 Abs 1 S 2 BGB, § 7 VBVG
Als Pfleger bestellter Vormundschaftsverein: Anspruch auf Entlassung und Bestellung eines Mitarbeiters zur Realisierung eines Vergütungsanspruchs - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1889 Abs. 2, 1915; VBVG § 7
Anspruch eines Vormundschaftsvereins auf Entlassung und Bestellung eines Mitarbeiters zum Vereinspfleger - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Vormundschaftsvereins auf Entlassung aus der Führung einer Ergänzungspflegschaft und die Bestellung seines Mitarbeiters zum Vereinspfleger
- rewis.io
Als Pfleger bestellter Vormundschaftsverein: Anspruch auf Entlassung und Bestellung eines Mitarbeiters zur Realisierung eines Vergütungsanspruchs
- ra.de
- rewis.io
Als Pfleger bestellter Vormundschaftsverein: Anspruch auf Entlassung und Bestellung eines Mitarbeiters zur Realisierung eines Vergütungsanspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines Vormundschaftsvereins auf Entlassung aus der Führung einer Ergänzungspflegschaft und die Bestellung seines Mitarbeiters zum Vereinspfleger
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vereinsrecht - Verein als Pfleger bestellt: Wie bekommt er eine Vergütung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gebührenmanagement beim Vereinsvormund
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vereinsbetreuer und der Vergütungsanspruch
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 05.12.2011 - 252 F 37/10
- OLG Düsseldorf, 05.06.2012 - 1 WF 18/12
- BGH, 13.03.2013 - XII ZB 398/12
Papierfundstellen
- NJW 2013, 1598
- MDR 2013, 720
- FGPrax 2013, 165
- FamRZ 2013, 946
- Rpfleger 2013, 518
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.05.2011 - XII ZB 625/10
Vormundschaft über Minderjährige: Vergütungs- und Aufwendungsersatzanspruch des …
Auszug aus BGH, 13.03.2013 - XII ZB 398/12
Nach der Änderung der Senatsrechtsprechung im Jahr 2011, wonach ein zum Vormund bestellter Verein keine Vergütung mehr beanspruchen kann (Senatsbeschluss vom 25. Mai 2011 - XII ZB 625/10 - FamRZ 2011, 1394), hat der Vormundschaftsverein u. a. beantragt, ihn aus dem Amt des Pflegers zu entlassen und die Beteiligte zu 2 als Vereinspflegerin analog § 1897 Abs. 2 BGB zu bestellen.Die abermalige Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vergütungsfähigkeit von Vormundschaften und Pflegschaften, die durch einen zum Vormund/Pfleger bestellten Verein geführt würden, dahin, dass diese Vereine gemäß § 1836 Abs. 3 BGB keinen Anspruch auf Vergütung und Auslagenersatz hätten (BGH FamRZ 2011, 1394), berühre daher die Grundlage der Einwilligung des Beteiligten zu 1 in seine Bestellung nicht.
Das hat der Senat in Änderung seiner früheren Rechtsprechung mit Beschluss vom 25. Mai 2011 (XII ZB 625/10 - FamRZ 2011, 1394) für einen Verein, der gemäß § 1791 a BGB selbst zum Vormund bestellt wird, entschieden.
In dieser Entscheidung hat der Senat allerdings zugleich ausgeführt, dass der Verein für seinen Mitarbeiter, der zum Vormund bestellt worden ist, eine Vergütung beanspruchen kann, wobei § 1897 Abs. 2 Satz 1 BGB i.V.m. § 7 VBVG entsprechend heranzuziehen ist (Senatsbeschluss vom 25. Mai 2011 - XII ZB 625/10 - FamRZ 2011, 1394 Rn. 22 ff.).
Denn seit dem Senatsbeschluss vom 25. Mai 2011 (XII ZB 625/10 - FamRZ 2011, 1394) ist erstmals höchstrichterlich entschieden, dass § 1897 Abs. 2 Satz 1 BGB i.V.m. § 7 VBVG auf den Vereinsvormund entsprechend anwendbar ist.
- BGH, 14.03.2007 - XII ZB 148/03
Vergütung der Tätigkeit eines Mitarbeiters eines Vereins als Pfleger
Auszug aus BGH, 13.03.2013 - XII ZB 398/12
Dies habe sich erst nach der Rechtsprechungsänderung im Jahr 2007 geändert (BGH FamRZ 2007, 900 f.). - BayObLG, 07.07.2003 - 1Z BR 8/03
Vergütungsanspruch des Fürsorgevereins für Pflegetätigkeit eines Mitarbeiters
Auszug aus BGH, 13.03.2013 - XII ZB 398/12
Diese Frage war aber streitig, wie dem Vorlagebeschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts zu entnehmen ist (BayObLG FamRZ 2003, 1588).
- OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 1 WF 20/12
Entlassung eines Vereinsvormundes und Übertragung der Vormundschaft auf eine …
Auszug aus BGH, 13.03.2013 - XII ZB 398/12
bb) Soweit das Beschwerdegericht maßgeblich darauf abstellt, dass der Vormundschaftsverein im vorliegenden Fall (anders als in den von ihm veröffentlichten Entscheidungen, s. OLG Düsseldorf Beschlüsse vom 9. Mai 2012 - 1 WF 17/12 - juris Rn. 6 und FamRZ 2013, 54 f. ) bei seiner Bestellung im Jahr 2006 auch schon keine Vergütung habe beanspruchen können, weshalb es an einem wichtigen Grund fehle, kann ihm nicht gefolgt werden. - OLG Düsseldorf, 09.05.2012 - 1 WF 17/12
Entlassung eines Vereins aus der Vormundschaft aus wichtigem Grund wegen …
Auszug aus BGH, 13.03.2013 - XII ZB 398/12
bb) Soweit das Beschwerdegericht maßgeblich darauf abstellt, dass der Vormundschaftsverein im vorliegenden Fall (anders als in den von ihm veröffentlichten Entscheidungen, s. OLG Düsseldorf Beschlüsse vom 9. Mai 2012 - 1 WF 17/12 - juris Rn. 6 und FamRZ 2013, 54 f. ) bei seiner Bestellung im Jahr 2006 auch schon keine Vergütung habe beanspruchen können, weshalb es an einem wichtigen Grund fehle, kann ihm nicht gefolgt werden. - OLG Köln, 15.12.2000 - 16 Wx 113/00
Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines bei ihm angestellten …
Auszug aus BGH, 13.03.2013 - XII ZB 398/12
Zwar wurde eine analoge Anwendung in der Vergangenheit vereinzelt auch von den Instanzgerichten für möglich gehalten (vgl. OLG Köln FamRZ 2001, 1400).
- BGH, 27.11.2013 - XII ZB 682/12
Beistandschaft in Kindschaftssache: Vergütung des als Verfahrensbeistand tätigen …
Nach dem daher für den Vereinsvormund anwendbaren § 7 Abs. 1 und 3 VBVG steht der Anspruch dem Verein, nicht aber dem Mitarbeiter zu (…Senatsbeschlüsse vom 25. Mai 2011 - XII ZB 625/10 - FamRZ 2011, 1394 Rn. 22 ff. und vom 13. März 2013 - XII ZB 398/12 - FamRZ 2013, 946 Rn. 11). - OLG Schleswig, 04.08.2020 - 15 WF 51/19
Vergütungsfähige Tätigkeiten des für "Aufenthaltsbestimmungsrecht" bestellten …
Das gilt nach § 1915 Abs. 1 Satz 1 BGB entsprechend für einen Mitarbeiter des Vereins, welcher zum Ergänzungspfleger bestellt ist (BGH, Beschluss vom 13. März 2013 - XII ZB 398/12, FamRZ 2013, 946 Rn. 11;… vgl. auch MünchKomm-BGB/ Fröschle, 8. Aufl., § 1835 Rn. 57). - OLG Nürnberg, 21.06.2017 - 7 WF 493/17
Wichtiger Grund für die Entlassung eines Vormundschaftsvereins als Vormund
Für das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist es unerheblich, dass zum Zeitpunkt der Bestellung des Beschwerdeführers bereits höchstrichterlich geklärt war, dass einem zum Vormund bestellten Vormundschaftsverein ein Vergütungsanspruch nicht zusteht (vergl. BGH FamRZ 2013, 946).